Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Reisedienst Lücke GmbH, Heinrich-Leggewie-Straße 12, 48249 Dülmen)

 

Inhalt

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
§ 2 Leistungsinhalt
§ 3 Leistungsänderungen
§ 4 Preise und Zahlungen
§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller/Mieter
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch die Reisedienst Lücke GmbH
§ 7 Haftung
§ 8 Beschränkung der Haftung
§ 9 Gepäck und sonstige Sachen
§ 10 Verhalten des Bestellers/Mieters und der Fahrgäste
§ 11 Tagesfahrten 
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Die Reisedienst Lücke GmbH führt Omnibusfahrten durch. Angebote der Firma Reisedienst Lücke GmbH sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, freibleibend. Der Besteller/Mieter/Käufer kann seinen Auftrag mündlich, schriftlich, telefonisch oder in elektronischer Form erteilen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen, telefonischen oder der elektronisch abgegebenen Bestätigung des Auftrages durch die Reisedienst Lücke GmbH oder deren Mitarbeiter zustande.

 

§ 2 Leistungsinhalt

  1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Bestätigung des Auftrages maßgebend. § 1 Abs. 2 und § 3 bleiben unberührt.
  2. Die Leistung umfasst in dem durch die Bestätigung des Auftrages vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Sitzplatzes/Fahrzeugs der vereinbarten Art und die Durchführung der Vermietung. Die Anwendung der Bestimmungen über den Werkvertrag wird ausgeschlossen.
  3. Die Leistung umfasst nicht:
    1. die Erfüllung des Zwecks des Ablaufes der Fahrt,
    2. die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
    3. die Beaufsichtigung von Sachen, die der Mieter oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,
    4. die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
    5. die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung, der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen.

Dies gilt nicht, soweit etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

 

§ 3 Leistungsänderungen

  1. Leistungsänderungen durch das Unternehmen Reisedienst Lücke GmbH, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, von der Reisedienst Lücke GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller/Mieter zumutbar sind. Die Reisedienst Lücke GmbH hat dem Besteller/Mieter Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mitzuteilen.
  2. Leistungsänderungen durch den Besteller/Mieter sind mit Zustimmung der Reisedienst Lücke GmbH möglich. Sie bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.

 

§ 4 Preise und Zahlungen

  1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Buchungspreis/Mietpreis.
  2. Mehrkosten aufgrund vom Besteller/Mieter gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
  3. Eine Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigungen oder Verunreinigungen entstehen, hat der Verursacher zu tragen.
  4. Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug fällig.

 

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller/Mieter

  1. Rücktritt
    Der Besteller/Mieter kann vor Fahrtantritt/Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat Reisedienst Lücke GmbH einen Anspruch auf angemessene Entschädigung.
    Reisedienst Lücke GmbH kann Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalieren:
    Bei einem Rücktritt
    1. weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt/Mietbeginn
      -> 60 % des Fahrpreises
    2. 1 bis 7 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt/Mietbeginn
      -> 50 % des Fahrpreises
    3. 8 bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt/Mietbeginn
      -> 30 % des Fahrpreises
    4. bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt/Mietbeginn   
      -> 10 % des Fahrpreises
    wenn und soweit der Besteller/Mieter nicht nachweist, dass ein Schaden der Reisedienst Lücke GmbH überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen der Reisedienst Lücke GmbH zurückzuführen ist, die für den Besteller/Mieter erheblich und unzumutbar sind. Weitergehende Rechte des Bestellers/Mieters bleiben unberührt.

 

  1. Kündigung
    1. Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt/Mietbeginn notwendig, die für den Besteller/Mieter erheblich und unzumutbar sind, ist er - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesen Fällen ist die Reisedienst Lücke GmbH auf Wunsch des Bestellers/Mieters hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt im Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so werden diese vom Besteller/Mieter getragen.
    2. Weitergehende Ansprüche des Bestellers/Mieters sind dann ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungsänderungen auf einem Umstand beruhen, den die Reisedienst Lücke GmbH nicht zu vertreten hat.

 

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch die Reisedienst Lücke GmbH

  1. Rücktritt
    Die Reisedienst Lücke GmbH kann vor Fahrtantritt/Mietbeginn und während der Fahrt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall kann der Besteller/Mieter nur für die, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung/Miete entstandenen notwendigen Aufwendungen Ersatz verlangen.
  2. Kündigung
    Die Reisedienst Lücke GmbH kann nach Fahrtantritt/Mietbeginn kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt (hierzu zählen Ereignisse wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von der Reisedienst Lücke GmbH nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen) oder durch den Besteller/Mieter erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
    Im Falle einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund einer Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art ist die Reisedienst Lücke GmbH auf Wunsch des Bestellers/Mieters hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Die Pflicht zur Rückbeförderung entfällt, wenn und soweit die Rückbeförderung einzelner Personen aufgrund von Umständen, die diese zu vertreten haben, für das Reisedienst Lücke GmbH unzumutbar ist. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Besteller/Mieter getragen.

 

§ 7 Haftung

  1. Die Reisedienst Lücke GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung/Vermietung.
  2. Die Reisedienst Lücke GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt.
  3. Die Regelungen über die Rückbeförderung bleiben unberührt.

 

§ 8 Beschränkung der Haftung

  1. Die Haftung der Reisedienst Lücke GmbH bei vertraglichen oder deliktischen Schadensersatzansprüchen wegen Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Mietpreis (vgl. oben § 4) beschränkt. Die Haftung je betroffenen Fahrgast ist begrenzt auf den, auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis.
  2. § 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person ist damit ausgeschlossen soweit der Schaden 1.000,00 € übersteigt.
  3. Die in den Absätzen 1.) und 2.) genannten Begrenzungen gelten nicht, soweit der eingetretene Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Reisedienst Lücke GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
  4. Die Reisedienst Lücke GmbH haftet nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers/Mieters oder eines seiner Fahrgäste beruhen.
  5. Der Besteller/Mieter stellt die Reisedienst Lücke GmbH und alle von ihm in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen von allen Ansprüchen frei, die auf einem der in § 2 Abs. 3 lit. 1. - 5. umschriebenen Sachverhalte beruhen.

 

§ 9 Gepäck und sonstige Sachen

  1. Übliches Gepäck im normalen Umfang und - nach Absprache - sonstige Sachen werden mitbefördert. Haustiere werden grundsätzlich nach Absprache befördert.
  2. Für Schäden, die durch vom Besteller/Mieter oder seinen Fahrgästen mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller/Mieter, wenn sie auf Umständen beruhen, die von ihm oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.

 

§ 10 Verhalten des Bestellers/Mieters und der Fahrgäste

  1. Dem Besteller/Mieter obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung/Vermietung. Dem Besteller/Mieter obliegt insbesondere auch die Haftung für alle während der Fahrt verursachten Schäden, Beschädigungen und übermäßigen Verschmutzungen, die durch Fahrgäste verursacht worden sind, die auf seine Veranlassung an der Fahrt teilnehmen, ohne dass es eines Einzelverschuldensnachweises bedarf. Die Haftung umfasst neben der Schadensbeseitigung auch die mittelbaren Schäden, die durch den Betriebsausfall entstehen; dabei wird der Betriebsausfall eines Reisebusses mit werktäglich 400,00 €, am Wochenende (Samstag/Sonntag) mit 650,00 €, der Betriebsausfall der weiteren Sonderbusse (Oldtimer, Schoolbus) mit werktäglich 250,00 €, am Wochenende (Samstag/Sonntag) mit 400,00 € pauschaliert bemessen, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens.
  2. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten. Fahrgäste/Mieter, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung/Vermietung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes, für andere Fahrgäste oder sonstige Personen entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung/Vermietung für die Reisedienst Lücke GmbH unzumutbar ist. Rückgriffansprüche des Bestellers/Mieters gegenüber der Reisedienst Lücke GmbH bestehen in diesen Fällen nicht.
  3. Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal, und falls diese mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen können, an die Reisedienst Lücke GmbH, Heinrich-Leggewie-Straße 12, D-48249 Dülmen zu richten.
  4. Der Besteller/Mieter ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

 

§ 11 Tagesfahrten

Rücktritt des Kunden:
- der Rücktritt bis 28 Tage vor Reisebeginn ist kostenfrei
- bis 4 Tage vor Reisebeginn fallen 50% des Gesamtpreises an
- ab 3 Tage, am Vortag und am Tag der Fahrt bzw. bei Nichtantritt der Fahrt 95%;
ggf. eingesparte Aufwendungen werden abgezogen

Mindestteilnehmerzahl:
Bei Tagesfahrten beträgt die Mindestteilnehmerzahl 30 Personen.
Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Fahrt nicht durchgeführt, wird dem Kunden unverzüglich, spätestens aber 48 Stunden vor Fahrtantritt, dieses mitgeteilt und der gezahlte Fahrpreis zeitnah erstattet.

Beförderung von Tieren:
Tiere können grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache befördert werden.

Abfahrtszeiten:
Alle angegebenen Zeiten sind Circaangaben und können sich, je nach Witterungs- und Verkehrslage, ändern.

Besondere Regeln im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus):
Alle Parteien sind sich einig, dass alle Reiseleistungen stets, unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

Die Auflagen können sich auch kurzfristig ändern; z.Zt. bitten wir folgendes zu beachten:

  1. Keine Teilnahme bei akuter Corona-Erkrankung.
  2. Der Busfahrer wird Ihnen vor Beginn der Fahrt Ihren Sitzplatz zuweisen und Sie über evtl. kleine Programmänderungen und den aktuellen Stand der Auflagen informieren. 
  3. Vor jedem Betreten des Busses bitte Hände desinfizieren. Kontaktstellen im Bus werden regelmäßig vom Fahrer desinfiziert. 
  4. Bitte tragen Sie beim Aus- und Einstieg und beim Gang zur Bus-Toilette eine Mund-Nasenbedeckung. 
  5. Auf Begrüßungsrituale wie Händeschütteln, Küssen und Umarmungen verzichten Sie bitte. 

  

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

1. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ausschließlich der Sitz der Reisedienst Lücke GmbH.

 

2. Gerichtsstand

  1. Ist der Besteller/Mieter ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Reisedienst Lücke GmbH, Wierlings Kamp 15 in D-48249 Dülmen.
  2. Hat der Besteller/Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er, nach Zustandekommen des Vertrages, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der Reisedienst Lücke GmbH in 48249 Dülmen.
  3. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.

 

§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Reisedienst Lücke GmbH, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.